Anerkennungen und Fristverlängerungen
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten oder in anderen Studiengängen an der FAU erworben wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen für die Studiengänge des Fachs Geschichte in Erlangen und Nürnberg anerkannt werden. Für diese Anrechnung sind die Studiengangs- und Prüfungsbeauftragten des Departments zuständig:
- Dr. Matthias Maser: BA Geschichte,
- Claudia Alraum, M.A.: MA Mittelalter- und Renaissance-Studien
- Dr. Bernhard Kremer: Lehramt Geschichte
- Dr. Herbert Sirois: MA Geschichte, Modularisiertes Grundstudium (bis 2007)
Für die Anrechung von Studien- und Prüfungsleisten sowie von Studienzeiten sind qualifizierte Nachweise über die erfolgreich absolvierten Veranstaltungen und Module (z.B. Ausdruck von MeinCampus, Scheine etc.) sowie das mit den persönlichen Daten und Angaben zum bisherigen Studienverlauf ausgefüllte Antragsformular vorzulegen:
Anträge auf Anrechnung von Studienzeiten/Studien- und Prüfungsleistungen
Bitte beachten Sie, dass für die Antragsstellung persönliches Erscheinen in den jeweiligen Sprechstunden erforderlich ist. Das Einreichen der Unterlagen per Post oder Email ist nur in abgesprochenen Einzelfällen möglich.
Verlängerung von Prüfungsfristen oder Studienzeiten
Bei Anträgen auf Verlängerung von Prüfungsfristen oder Studienzeiten formuliert das Department aus Sicht des Studienfachs eine Stellungnahme, ob ein erfolgreicher Abschluss der ausstehenden Studien- oder Prüfungsleistungen innerhalb des beantragten Zeitraums realistisch ist. Auf Grundlage dieser Stellungnahme entscheidet der Prüfungsbeauftragte der Fakultät über den Antrag:
Antrag auf Fristverlängerung für die Ablegung der GOP bzw. Antrag auf Studienzeitverlängerunghttps://www.fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/pruefungsaemter/pruefungsamt-philosophische-fakultaet-und-fachbereich-theologie/#collapse_1
Anrechnung von Schlüsselqualifikationen und Praktika
BA-Studierende mit dem Erstfach Geschichte müssen insgesamt 30 ECTS-Punkte im Bereich der Schlüsselqualifikationen erwerben. Nach vorheriger Absprache mit dem Studiengangsbeauftragten ist die Anrechnung von Praktika gemäß § 32 der ABMStPO/Phil möglich. Das Department begrenzt die über Praktika zu erwerbenden Schlüsselqualifikationen auf maximal 8 ECTS-Punkte. Dies entspricht einer sechswöchigen Vollzeittätigkeit (40-Stundenwoche). Praktika sind im Vorfeld anzumelden und nach Abschluss durch einen qualifizierten, vom Arbeitgeber unterzeichneten Praktikumsnachweis zu belegen.
Einige Fachstudien- und Prüfungsordnungen für Studiengänge des Fachs Geschichte sehen die Möglichkeit vor, Praktika auch auf das Fachcurriculum Geschichte anrechnen zu lassen. Für eine solche Anrechnung gelten dieselben formalen Bestimmungen.