Anerkennungen und Fristverlängerungen

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten oder in anderen Studiengängen an der FAU erworben wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen für die Studiengänge des Fachs Geschichte in Erlangen und Nürnberg anerkannt werden. Für diese Anrechnung sind die Studiengangs- und Prüfungsbeauftragten des Departments zuständig:

Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleisten sowie von Studienzeiten sind qualifizierte Nachweise über die erfolgreich absolvierten Veranstaltungen und Module (z.B. Ausdruck Campo, Scheine etc.) sowie das mit den persönlichen Daten und Angaben zum bisherigen Studienverlauf ausgefüllte Antragsformular vorzulegen:

Die vollständigen(!) und unterschriebenen Antragsunterlagen können entweder in Papierform oder als Scan per Email eingereicht werden.

Verlängerung von Prüfungsfristen oder Studienzeiten

Bei Anträgen auf Verlängerung von Prüfungsfristen oder Studienzeiten formuliert das Department aus Sicht des Studienfachs eine Stellungnahme, ob ein erfolgreicher Abschluss der ausstehenden Studien- oder Prüfungsleistungen innerhalb des beantragten Zeitraums realistisch ist. Auf Grundlage dieser Stellungnahme entscheidet der Prüfungsbeauftragte der Fakultät über den Antrag:

Antrag auf Fristverlängerung für die Ablegung der GOP bzw. Antrag auf Studienzeitverlängerung https://www.fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/pruefungsaemter/pruefungsamt-philosophische-fakultaet-und-fachbereich-theologie/#collapse_1

Anrechnung von Schlüsselqualifikationen und Praktika

BA-Studierende mit dem Erstfach Geschichte müssen insgesamt 30 ECTS-Punkte im Bereich der Schlüsselqualifikationen erwerben. Nach vorheriger Absprache mit dem Studiengangsbeauftragten ist die Anrechnung von Praktika gemäß § 32 der ABMStPO/Phil möglich. Das Department begrenzt die  über Praktika zu erwerbenden Schlüsselqualifikationen auf maximal 8 ECTS-Punkte. Dies entspricht einer sechswöchigen Vollzeittätigkeit (40-Stundenwoche). Praktika sind im Vorfeld anzumelden und nach Abschluss durch einen qualifizierten, vom Arbeitgeber unterzeichneten Praktikumsnachweis zu belegen.

Einige Fachstudien- und Prüfungsordnungen für Studiengänge des Fachs Geschichte sehen die Möglichkeit vor, Praktika auch auf das Fachcurriculum Geschichte anrechnen zu lassen. Für eine solche Anrechnung gelten dieselben formalen Bestimmungen.