Informationen für Outgoing Exchange Students
Beratungsmöglichkeiten
Allgemeine Beratung
Kerstin Maurer
Serviceeinheiten der Philosophischen Fakultät und des Fachbereichs Theologie
Internationales Büro (Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie)
- Telefon: +49 9131 85-23028
- E-Mail: kerstin.maurer@fau.de
Fachspezifische Beratung
Dr. Matthias Maser
Department Geschichte
Lehrstuhl für Geschichte des Mittelalters
- Telefon: +49 9131 85-25892
- E-Mail: matthias.maser@fau.de
Prof. Dr. Boris Dreyer
Department Geschichte
Professur für Alte Geschichte (Prof. Dr. Dreyer)
- Telefon: +49 9131 85-25768
- E-Mail: boris.dreyer@fau.de
Bewerbungsverfahren
1. Voraussetzungen
2. Fristen, Bewerbungsunterlagen, Auswahlkritierien
Bewerbungen sind fristgerecht bis zum 31. Januar jedes Jahres für das folgende akademische Jahr (d.h.: eine zum Stichtag 31.1.2016 eingereichte Bewerbung bezieht sich auf das WS 2016/17 und das SS 2017) und unter Beilage aller erforderlichen Unterlagen (siehe dazu das Informationsblattsowie die Auswahlkriterien) an Frau Kerstin Maurer zu richten:
Kerstin Maurer
Serviceeinheiten der Philosophischen Fakultät und des Fachbereichs Theologie
Internationales Büro (Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie)
- Telefon: +49 9131 85-23028
- E-Mail: kerstin.maurer@fau.de
Verspätete Bewerbungen können nach Absprache mit Frau Kerstin Maurer in Einzelfällen akzueptiert werden.
Nach Begutachtung aller Bewerbungsunterlagen werden die BewerberInnen schriftlich über das Ergebnis informiert. Informationen zum weiteren Verlauf nach der Auswahl der Kandidaten und deren Meldung an das Referat für Internationale Angelegenheiten finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch das ERASMUS+-Programm besteht nicht und kann daher nicht gegenüber der FAU geltend gemacht werden.
Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen
Studienleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht wurden, können auf Antrag als Äquivalent für Studienleistungen anerkannt werden, die nach den an der Universität Erlangen-Nürnberg geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu erbringen sind. Voraussetzung für eine Anerkennung ist die Feststellung der Gleichwertigkeit der erworbenen Leistungsnachweise.
Siehe dazu auch die Informationsseite zur Anrechenbarkeit des Referats für Internationale Angelegenheiten.
Für die Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen ist es notwendig vor Ihrem Auslandsaufenthalt die Anrechung zu klären.
Dazu füllen Sie bitte das Learning Agreement und den Anrechnungsantrag aus und reichen diese Unterlagen bei der Erasmusbeauftragten, Frau Dr. Claudia Alraum (M.A.), ein.