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Prüfungsangelegenheiten

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Prüfungsangelegenheiten

Form und Ablauf der verschiedenen Prüfungen in den Studiengängen am Department Geschichte sind rechtlich verbindlich die jeweils einschlägigen Fachstudien- und Prüfungsordnungen sowie die Allgemeine Prüfungsordnung in ihren jeweils gültigen Fassungen geregelt.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Erläuterungen und organisatorische Hinweise rund um die Durchführung der Prüfungen am Department Geschichte:

Prüfungsrecht

Verbindliche rechtliche Grundlage aller am Department Geschichte abgenommenen Prüfungen sind die jeweils gültigen Prüfungsordnungen der Philosophischen Fakultät mit Fachbereich Theologie. Diese werden durch die Modulhandbücher der einzelnen Studiengänge konkretisiert. Grundsätzlich gelten folgende Regelungen und Bestimmungen:

Studien- und Prüfungsleistungen

Die Fachstudien- und Prüfungsordnungen unterscheiden formal zwischen Studien- und Prüfungsleistungen. Während die Prüfungsergebnisse von Prüfungsleistungen anteilig in die Abschlussnote eines Studiums einfließen, werden Studienleistungen nur als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ in MeinCampus verbucht. Sie bleiben bei der Berechnung der Abschlussnote somit unberücksichtigt.

Die Einstufung einer Modul-(Teil-)prüfung als Studien- oder als Prüfungsleistung hat dabei keine Auswirkung auf die Form der jeweils abzulegenden Prüfung! In den Fachstudienordnungen und Modulhandbüchern wird bei Studienleistungen oft ein „Nachweis der erfolgreichen Teilnahme“ gefordert: Dies bedeutet nicht, dass reine Anwesenheit („Sitzschein“) zum erfolgreichen Abschluss der Veranstaltung führt. Vielmehr ist die „erfolgreiche Teilnahme“ durch das Bestehen der im Vorfeld einer Veranstaltung vom Dozenten/von der Dozentin in ihrer Form festzulegenden Abschlussprüfung(en) nachzuweisen.

Prüfungsanmeldung und -rücktritt

Prüfungen können nur bei bestehendem Prüfungsanspruch abgelegt werden. Dieser setzt eine ordnungs- und fristgemäße Anmeldung zur Prüfung im Online-Portal MeinCampus voraus. Die Meldefristen beginnen in der Regel einige Wochen nach Vorlesungsbeginn. Die Termine werden üblichweise in den Veranstaltungen bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie, dass Veranstaltungen aus dem Lehrangebot des Departments Geschichte in vielen Fällen mehreren Studiengängen oder Studienabschnittsphasen zugeordnet sind und daher oft unter mehreren Prüfungsnummern im Anmeldeportal aufgeführt sind. Achten Sie hier sorgfältig auf die Anmeldung zu der für Sie korrekten Prüfung. Nachträgliche Änderungen bei fehlerhaften Prüfungsmeldungen sind zwar möglich, jedoch mit relativ hohem Aufwand verbunden. Sollten Sie unsicher sein, unter welcher Prüfungsnummer Sie sich anmelden müssen, ziehen Sie bitte die auf MeinCampus online einsehbaren Übersichten der verschiedenen Studiengangsstrukturen zu Rate.

Ein Prüfungsanspruch besteht nur nach fristgerecht erfolgter Anmeldung über MeinCampus. Fehlt diese Anmeldung, ist Ihre Dozentin/Ihr Dozent nicht verpflichtet, Sie zur Prüfung zuzulassen. Eine nachträgliche Anmeldung kann in begründeten Ausnahmefällen durch das Prüfungsamt oder den Kursleiter/die Kursleiterin vorgenommen werden.

Der Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung in MeinCampus ist bis drei Werktage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen jederzeit zulässig. Ist diese Frist überschritten, so ist ein Prüfungsrücktritt nur noch unter Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Legen Sie entsprechende Nachweise direkt dem Prüfungsamt vor. Wird die Prüfung ohne Angabe von triftigen Gründen versäumt, so gilt sie als einmalig nicht bestanden.

Prüfungswiederholung

Versäumte oder nicht erfolgreich abgeschlossene Prüfungen müssen zum in MeinCampus veröffentlichten nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Rücktritte von der Wiederholungsprüfung sind nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines vergleichbaren Dokuments möglich. Ohne Angabe von triftigen Gründen versäumte Prüfungen werden als „nicht bestanden“ gewertet.

Grundsätzlich besteht für universitäre Prüfungen ein Recht auf drei Prüfungsversuche (ein Erstversuch, zwei Wiederholungsmöglichkeiten). Für Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) ist diese Zahl auf zwei Prüfungsversuche reduziert (ein Erstversuch, eine Wiederholungsmöglichkeit). Ist diese Zahl der Prüfungsversuche ausgeschöpft, ohne dass die Prüfung erfolgreich bestanden wurde, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Eine Fortsetzung des Studiums im betroffenen Studiengang ist dann nicht mehr möglich.

Prüfungsfristen und -termine

Die Universität hat feste Prüfungszeiträume festgelegt, innerhalb derer Klausuren und mündliche Prüfungen anzusetzen sind. Der Prüfungszeitraum für die Erstprüfung beginnt jedes Semester zwei Wochen vor Vorlesungsende und dauert vier Wochen; der Prüfungszeitraum für die Wiederholungsprüfungen beginnt zwei Wochen vor dem darauffolgenden Vorlesungsbeginn und dauert ebenfalls vier Wochen.

Im Einklang mit den prüfungsrechtlichen Bestimmungen der Fakultät bietet das Department Geschichte für seine Veranstaltungen keinen separaten Termin für eine zweite Wiederholungsprüfung an. Entsprechende Wiederholungsprüfungen sind ggf. zum nächsten regulären Prüfungstermin in der betreffenden Veranstaltung abzulegen. Bitte beachten Sie, dass dies bei Veranstaltungen mit festem Angebotsturnus (wie z.B. Überblicksvorlesungen) unter Umständen zu Wartezeiten von bis zu einem Jahr dauern kann. Gegebenenfalls sind hier Fristverlängerungen zu beantragen.

Abgabetermine für schriftliche Hausarbeiten in Seminarveranstaltungen werden von den jeweiligen DozentInnen individuell festgelegt.

Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen

Grundsätzlich besteht das Recht auf Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Prüfer/Ihre Prüferin. Bite beachten Sie, dass die Prüfungsunterlagen im Besitz des Departments verbleiben und hier archiviert werden müssen.

Staatsexamen im Fach Geschichte

Voraussetzungen und Ablauf des Staatsexamens im Fach Geschichte werden von der Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) geregelt. Diese wurde 2007 grundlegend reformiert. Je nach Datum des Studienbeginns ist daher eine unterschiedliche Fassung der LPO I ausschlaggebend:

  • LPO I (alt) = gültig bei Studienbeginn vor 1. Oktober 2007
  • LPO I (neu) = gültig bei Studienbeginn nach 1. Oktober 2007

Je nach anzuwendender Prüfungsordnung gestaltet sich das Staatsexamen recht unterschiedlich:

Bachelor-Prüfung

Die Prüfungen im BA-Studium der Geschichte werden studienbegleitend in den Modulprüfungen abgelegt. Eine gesonderte schriftliche oder mündliche Abschlussprüfung findet im Fach Geschichte nicht statt. Das Studium gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn nach sechs bzw. maximal acht Semestern alle vorgeschriebenen Studienmodule – inklusive der Schlüsselqualifikationen und der BA-Arbeit – erfolgreich absolviert wurden. Die Modalitäten der einzelnen Modulprüfungen sind im Modulhandbuch des BA-Studiengangs Geschichte geregelt.

Die Abschlussnote des Bachelorstudiums errechnet sich aus dem Durchschnitt der entsprechend ihrer ECTS-Wertigkeit gewichteten Modulabschlussnoten im BA-Studiengang sowie der Note der BA-Arbeit.

Bachelor-Arbeit

Wichtiger Prüfungsbestandteil des BA-Studiums ist die BA-Arbeit. Dabei handelt es sich um eine eigenständig anzufertigende wissenschaftliche Arbeit von ca. 40 Seiten Umfang. Die Bearbeitungszeit beträgt vom Zeitpunkt der Themenvergabe bis zur Abgabe drei Monate.

1. Themenfindung

Das Thema der Bachelor-Arbeit wird individuell in Abstimmung mit der betreuenden Dozentin/dem betreuenden Dozenten festgelegt. Zur Betreuung von BA-Arbeiten berechtigt sind alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Departments. Der Status des Hochschullehrers setzt die Habilitation und die Erteilung der Lehrbefugnis in einem Fach voraus. Assistenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und akademische Räte sind daher in der Regel nicht betreuungsberechtigt.

Prinzipiell ist das Thema der BA-Arbeit frei wählbar. In der Praxis empfiehlt es sich aber, die Fragestellung der Arbeit aus dem Themenfeld eines zuvor besuchten Hauptseminars heraus zu entwickeln. Es ist zulässig, eine bereits benotete Hauptseminararbeit zur BA-Arbeit zu erweitern und erneut einzureichen.

2. Anmeldung

Die Vergabe eines Themas für die BA-Arbeit erfolgt durch die betreuende Hochschullehrerin/den betreuenden Hochschullehrer. Die Vergabe des Themas ist dem Prüfungsamt schriftlich auf dem entsprechenden Meldeformular anzuzeigen. Bitte legen Sie Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer das ausgefüllte Formular zur Unterschrift vor. Zeitgleich mit dem Formular zur Anzeige der Themenvergabe ist beim Prüfungsamt das ausgefüllte Datenblatt mit persönlichen Angaben, die für die Ausstellung des BA-Zeugnisses erforderlich sind, einzureichen.

Mit der Anmeldung beginnt die dreimonatige Bearbeitungsfrist, die auf Antrag maximal um zwei Wochen verlängert werden kann. Die Möglichkeit zur Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund nachgewiesener Erkrankung (Attest) bleibt unbenommen.

Nach § 7 der Fachstudien- und Prüfungsordnung ist die Vergabe eines Themas für die BA-Arbeit frühestens am Ende des fünften Fachsemesters möglich und setzt den erfolgreichen Abschluss mindestens eines Hauptseminars aus einem der Aufbaumodule des BA-Studiums voraus.

3. Abgabe

Die BA-Arbeit ist fristgerecht drei Monate nach Themenstellung beim Prüfungsamt (Öffnungszeiten beachten!) in zwei ausgedruckten Exemplaren sowie als elektronisches Dokument (PDF, Word-Datei etc.) einzureichen. Die Arbeit muss eine schriftliche Erklärung der/des Studierenden beinhalten, dass er/sie die Arbeit selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel und Quellen verwendet hat.

Die Arbeit wird regulär von einer/einem Gutachterin/Gutachter korrigiert und benotet. Im Fall einer nicht ausreichenden Bewertung der Arbeit wird ein Zweitgutachten erstellt. Die Betreuerin/der Betreuer teilt dem Prüfungsamt die erzielte Note mit. Die Note wird vom Prüfungsamt in MeinCampus eingetragen und die ECTS-Punkte verbucht.

Prüfungstermine

Zu anstehenden Prüfungsterminen in laufenden Veranstaltungen konsultieren Sie bitte die Prüfungsverwaltung in MeinCampus sowie gegebenenfalls entsprechende Ankündigungen auf den Seiten der einzelnen Lehrstühle am Department.

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