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Schlüsselqualifikationen im Bachelor-Studium der Geschichte

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Schlüsselqualifikationen im Bachelor-Studium der Geschichte

Schlüsselqualifikationen im Bachelor-Studium der Geschichte

Die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg – ABMStPO/Phil – schreibt im BA-Studium den verpflichtenden Erwerb von bis zu 30 ECTS-Punkten im Bereich der Schlüsselqualifikationen vor. Als Schlüsselqualifikationen gelten solche Kenntnisse, Praxiskompetenzen und Fertigkeiten, die geeignet sind, über das spezifische Fachstudium hinaus eine allgemeine Berufsqualifikation und Profilbildung zu fördern.

Welche Bestimmungen regeln den Erwerb von Schlüsselqualifikationen?

Schlüsselqualifikationen werden im Erstfach erbracht und angerechnet: Für BA-Studierende, die Geschichte als Erstfach im Zweifach-Bachelor gewählt haben, regelt die Fachstudien- und Prüfungsordnung ( FPO) Geschichte Umfang und Form des Schlüsselqualifikationserwerbs. Studierende, für die Geschichte das Zweitfach im BA-Studium darstellt, orientieren sich hinsichtlich der Schlüsselqualifikationen bitte an den für ihr jeweiliges Erstfach geltenden Bestimmungen.

Ansprechpartner für Fragen zu den Schlüsselqualifikationen sind jeweils die Studiengangsverantwortlichen. Am Department Geschichte ist Dr. Maser zuständig.

Welche Veranstaltungen können im Bereich der Schlüsselqualifikation belegt werden?

Die allgemeine BA-Studienordnung reguliert in § 33, welche Module und Veranstaltungen für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen zulässig sind. Grundsätzlich können folgende Angebote belegt werden:

  • alle Module oder Veranstaltungen aus anderen als den eigenen Studienfächern, die im Vorlesungsverzeichnis ausdrücklich als schlüsselqualifikationsfähig gekennzeichnet wurden. Auch Module und Veranstaltungen ohne diese ausdrückliche Kennzeichnung können im Einzelfall für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen geeignet sein: Bitte kontaktieren Sie hier gegebenenfalls zunächst die Dozentin/den Dozenten der betreffenden Lehrveranstaltung sowie anschließend den Studiengangsverantwortlichen am Department Geschichte (Dr. Maser).
  • alle Angebote zentraler Einrichtungen der Universität, wie etwa Veranstaltungen des Sprachenzentrums

Darüber hinaus eröffnet die allgemeine BA-Studienordnung zahlreiche weitere Möglichkeiten für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen, die aber im Einzelfall einer Prüfung und Genehmigung nach Maßgabe der Regelungen des jeweiligen Studiengangs bedürfen:

Welche Möglichkeiten zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen bestehen im BA-Studium Geschichte?

Im BA-Erstfach Geschichte sind Schlüsselqualifikationen im Gesamtumfang von 30 ECTS-Punkte zu erwerben. Neben den allgemeinen, entsprechend im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesenen Kursangeboten bestehen im Rahmen des Geschichtsstudiums folgende weitere Möglichkeiten zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen:

Externe Praktika

Die ABMStPO/Phil §33 erlaubt die Anrechnung von bis zu 10 ECTS-Punkten aus Praktika, die an Einrichtungen außerhalb der Universität absolviert wurden. Die Prüfung und Anerkennung der Anrechenbarkeit solcher Praktika als Schlüsselqualifikation liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Studiengangs. Im BA-Studiengang Geschichte gelten folgende Regelungen:

  • Praktika, für die ECTS-Punkte im Bereich der Schlüsselqualifikationen angerechnet werden sollen, bedürfen zwingend einer Genehmigung im Vorfeld durch den Studiengangsbeauftragten. Nachträgliche Anerkennungen von nicht im Vorfeld genehmigten Praktika können nur im begründeten Einzelfall (etwa bei Studienorts- oder Studiengangswechsel) erfolgen.
  • Genehmigungsfähig sind nur solche Praktika, die einen engeren oder weiteren Bezug zu Themen, Gegenständen und Arbeitsweisen der Geschichtswissenschaft aufweisen und geeignet erscheinen, solche Praxiskompetenzen und Fertigkeiten zu vermitteln, die in Verbindung mit dem angestrebten fachwissenschaftlichen Abschluss eine zusätzliche Qualifikation und Orientierung in typischen Berufs- und Tätigkeitsfeldern ausgebildeter Historikerinnen und Historiker erwarten lassen (z.B. Archiv-, Verlags- oder Redaktionstätigkeiten, Agenturtätigkeiten z.B. im Bereich des „history marketing“, des Stadtmarketing oder Tourismus, etc.).
  • Für die Anrechung des Praktikums als Schlüsselqualifikation ist ein qualifizierter, schriftlicher Nachweis über die Dauer und die im Rahmen der Tätigkeit ausgeübten Tätigkeiten vorzulegen.
  • Externe Praktika können bis max. 10 ECTS-Punkte als Schlüsselqualifikation anerkannt werden. Jeweils 30 Arbeitsstunden werden als 1 ECTS-Punkt angerechnet, dabei wird von einer 40-Stundenwoche ausgegangen. Ein sechswöchiges Praktikum kann also beispielsweise mit 8 ECTS-Punkten angerechnet werden (6 Wochen x 40 Wochenstunden / 30 h).

Anrechung von Fachmodulen der Geschichte

Als Schlüsselqualifikationen gelten im eigentlichen Sinne solche Kompetenzen, die zusätzlich zu den im Fachstudium gewonnenen Kenntnissen und Fertigkeiten erworben werden. Schlüsselqualifikationen sollen daher grundsätzlich nicht in Veranstaltungen und Angeboten der eigenen Studienfächer erworben werden.  Unter Umständen können aber im Einzelfall auch Module oder Veranstaltungen aus dem eigenen Studienfach zur erweiterten Kompetenzbildung im Sinne der Schlüsselqualifikationen beitragen. Für die Anerkennung von Modulen und Veranstaltungen aus den jeweils eigenen Studienfächern gelten im BA-Studiengang Geschichte folgende Regelungen:

  • Die Anerkennung von Modulen oder Veranstaltungen aus dem Curriculum der eigenen Studienfächer als Schlüsselqualifikationen bedarf der Genehmigung im Vorfeld durch den Studiengangsverantwortlichen. Eine nachträgliche Genehmigung kann nur in begründeten Einzelfällen (z.B. bei Studienorts- oder Studiengangswechsel) erfolgen.
  • Anträge auf Genehmigung sind schriftlich (formlos) zu stellen. Im Rahmen der Antragsstellung ist zu erläutern, in welcher Form die anzurechnenden Veranstaltungen geeignet scheinen, zu einer allgemeinen Kompetenz- und Profilbildung im Sinne der Schlüsselqualifikationen (jenseits der reinen historischen Fachausbildung) beizutragen bzw. die Qualifikation in den jeweils angestrebten Berufsfeldern zu erhöhen. Als mögliche Gründe können hier mit Blick auf etwaige nach dem Studienabschluss geplante Arbeiten oder Berufstätigkeiten beispielsweise geographische und landesgeschichtliche Spezialisierungen oder aber die Vertiefung spezifischer hilfswissenschaftlicher und methodischer Fertigkeiten angeführt werden. Die Entscheidung über den Antrag trifft der Studiengangsverantwortliche ggf. in Absprache mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses am Department Geschichte.
  • Grundsätzlich nicht als Schlüsselqualifikation anrechenbar sind solche Module und Veranstaltungen, deren vornehmliches Ziel die Vermittlung und Einübung grundlegener wissenschaftlicher Methoden, Arbeitsweisen und Techniken des jeweils eigenen Studienfachs ist (im Fach Geschichte sind somit ausgeschlossen: Praxisübungen, Proseminare, Einführungsvorlesungen).
  • Pflicht- oder Wahlpflichtmodulen bzw. -veranstaltungen aus dem jeweils eigenen Studienfach können nur als Schlüsselqualifikation angerechnet werden, wenn die betreffenden Module oder Veranstaltungen im Rahmen des regulären Fachstudiums bereits ordnungsgemäß absolviert wurden: Die Anrechung eines Fachmoduls als Schlüsselqualifikation ist also erst bei einer zweitmaligen, d.h. zusätzlichen Belegung desselben (Teil)-Moduls möglich. Die nachträgliche „Umbuchung“ von bereits absolvierten Fachmodulen des regulären Curriculums in den Bereich der Schlüsselqualifikationen oder umgekehrt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen von dieser Regel sind nur im begründeten Ausnahmefall (z.B. Studienort- bzw. Studienfachwechsel) möglich.
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