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Department Geschichte

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Studium und Lehre

Hier erhalten Sie nähere Informationen zu Fragen des Studiums und der Lehre in der Alten Geschichte

 

Über die Auswahl im unten gelangen Sie zu Informationen über das Lehrangebot, das Leküremodul Alte Geschichte im Masterstudiengang Geschichte sowie zu Informationen bzgl. des Staatsexamens.

  • Für allgemeine Hinweise zum Studium im Fach Geschichte – insbesondere auch im Bezug auf prüfungsrechtliche Fragen – beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Homepage des Department Geschichte.
  • Bei allgemeinen Fragen zum Studium der Alten Geschichte wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Bernhard Kremer (Akad. Dir.) , den Studienfachberater für die Alte Geschichte.
  • Für rechtliche Fragen, etwa im Hinblick auf die Studienordnung, steht Ihnen das Studien-Service-Center der Philosophischen Fakultät zur Verfügung.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Dozenten oder aber an den Studienfachberater für das Fach Alte Geschichte, Herrn  Dr. Bernhard Kremer (Akad. Dir.)

Keine passenden Datensätze gefunden.

  • Für die Zuerkennung von 10 ECTS-Leistungspunkten ist die Abfassung eines etwa zehnseitigen kritischen Literaturberichts erforderlich.
  • Das Thema des kritischen Literaturbericht kann frei aus den zwölf angebotenen Leselisten gewählt werden.
  • Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Dr. Hans-Ulrich Wiemer oder an Prof. Dr. Boris Dreyer.

Hinweise zum Staatsexamen im Fach Geschichte (alte LPO)

Das Examen für das Lehramt an Gymnasien setzt sich aus folgenden Prüfungsteilen zusammen (vgl. LPO I §71, Abs. 3)

I. Schriftlicher Teil

  • Eine Klausur (fünfstündig) wahlweise aus dem Bereich der Alten oder Mittelalterlichen Geschichte
  • Eine Klausur (fünfstündig) wahlweise aus dem Bereich der Neueren oder Neuesten Geschichte

II. Mündlicher Teil

  • Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in demjenigen Teilgebiet, das in I.1. nicht berücksichtigt wurde
  • Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in demjenigen Teilgebiet, das in I.2. nicht berücksichtigt wurde
  • Eine mündliche Prüfung im Bereich Landesgeschichte (20 Minuten)
  • Eine mündliche Prüfung im Bereich Fachdidaktik (30 Minuten)

Das Examen für das Lehramt an Realschulen setzt sich aus folgenden Prüfungsteilen zusammen (vgl. LPO I §51, Abs. 3)

I. Schriftlicher Teil

  • Eine Klausur (vierstündig) wahlweise aus dem Bereich der Alten oder Mittelalterlichen Geschichte
  • Eine Klausur (vierstündig) wahlweise aus dem Bereich der Neueren oder Neuesten Geschichte
  • Eine Klausur (dreistündig) im Bereich Fachdidaktik

II. Mündlicher Teil

  • Eine mündliche Prüfung (25 Minuten) in demjenigen Teilgebiet, das in I.1. nicht berücksichtigt wurde
  • Eine mündliche Prüfung (25 Minuten) in demjenigen Teilgebiet, das in I.2. nicht berücksichtigt wurde
  • Eine mündliche Prüfung (20 Minuten) im Bereich Fachdidaktik

Wichtige Hinweise

Die Examenskandidaten mögen mir bitte rechtzeitig (d.h. für die Prüfungen im Frühjahr bis spätestens 30. November des vorausgehenden Jahres, für die Prüfungen im Herbst bis spätestens 30. Juni) die Namen der von ihnen gewünschten mündlichen Prüfer mitteilen. Dies geschieht in der Regel über Abgabe eines Formblattes, das über Netz zugänglich (als pdf-Datei), jedoch auch bei mir selbst erhältlich ist. Etwa 6 Wochen vor Beginn der mündlichen Prüfungen können die Termine sowohl online als auch per Aushang am Institut eingesehen werden.

Prüfungsberechtigt sind momentan folgende Damen und Herren des Departments Geschichte:

Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien:
Prof. Dr. Wiemer, Prof. Dr. Dreyer, Prof. Dr. Högemann, Apl. Prof. Dr. Pabst (Alte Geschichte) Prof. Dr. Herbers, Prof. Dr. Jenks, Prof. Dr. Wüst, PD Dr. Weber (Mittelalterliche Geschichte) Prof. Dr. Altrichter, Prof. Dr. Emich, Prof. Dr. Schöllgen, Prof. Dr. Wüst, Prof. Dr. Gotthard, Prof. Dr. Seiderer, PD Dr. Kießling, PD Dr. Weber (Neuere/Neueste Geschichte) Prof. Dr. Wüst, Prof. Dr. Seiderer, PD Dr. Weber (Landesgeschichte) Prof. Dr. Bühl-Gramer, PD Dr. Pflefka (Fachdidaktik)

Prüfungen für das Lehramt an Realschulen:

Es sind dieselben Damen und Herren wie unter 1. prüfungsberechtigt. Hinzu kommen jedoch
PD Dr. Stadelmann (Neuere/Neueste Geschichte)
Dr. Kremer (Alte Geschichte)

Viel Glück und Erfolg wünscht Ihnen Ihr Prüfungsbeauftragter!

Dr. Bernhard Kremer

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